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Allgemeine Geschäftsbedingungen von HeRa Dienstleistungen und HeRa card und security


Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der HeRa card und security

Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der HeRa card und security und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Abnahme bzw. Lieferung der Leistung als ausschließlich vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der HeRa card und security nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der HeRa card und security anzuzeigen.

Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Preise verstehen sich freibleibend in Euro und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Exporten entfällt die Mehrwertsteuer, hierfür ist die Identnummer vorzuweisen. Berechnet wir am Tag der Lieferung. Alle Rechnungen der HeRa Dienstleistungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der HeRa card und security. Im Verzugsfalle ist die HeRa card und security berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die HeRa card und security berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
Installationskosten trägt der Käufer und sind bar bei Übernahme zu entrichten.

Wartung

Bei Abschluss eines jährlichen Wartungsvertrages wird die Anlage einmal im Jahr auf die Funktionstüchtigkeit überprüft. Gebrauchsteile bzw. Verbrauchsteile wie z.B. Batterien, Akkus, etc. werden gesondert abgerechnet. Der Wartungsbetrag wird jeweils bei Abschluss der Wartung in bar fällig.

Stornierung

Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Zustimmung der HeRa card und security und kann nur dann wirksam werden, wenn die Ware noch nicht an den Käufer, Sonderbeschaffung an uns, unterwegs ist, oder bei Leasingverträgen die Finanzierungsbearbeitung für den Auftrag seitens des Kreditinstitutes noch nicht abgeschlossen ist. Die Kosten für eine rechtzeitige Stornierung trägt der Käufer. Diese betragen, wenn nicht gesondert geregelt, 20 % vom VK brutto des Auftrages.

Lieferung und Versand

Alle Angebote und Angaben sind freibleibend. Abbildungen, Abmessungen und Gewichtsangaben im Prospekt sind unverbindlich. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. HeRa Dienstleistungen ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Alle von der HeRa Dienstleistungen genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der HeRa card und security eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, ohne dass die HeRa card und security diese Umstände zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die HeRa card und security an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z.B. durch Beschaffungs- Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der HeRa card und security nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der HeRa card und security nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die HeRa card und security nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der HeRa card und security die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

Die Lieferung erfolgt ab einem Netto-Auftragswert von 100,- € frei Empfangsort. Die ortsüblichen Zustell- oder Rollgebühren trägt der Käufer. Bei Exportaufträgen erfolgt die Lieferung frei deutscher Grenze. Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, per Nachnahme. Erstaufträge von Neukunden werden per Nachnahme ausgeliefert. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegt im freien Ermessen der HeRa card und security. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der HeRa Dienstleistungen zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die HeRa card und security aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der HeRa card und security verlässt.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der HeRa card und security aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der HeRa card und security. Dies gilt auch für finanzierte oder geleaste Waren bis zur vollständigen Bezahlung seitens des finanzierenden Geldinstitutes. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die HeRa card und security unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der HeRa card und security unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die HeRa card und security dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der HeRa card und security bereits mit Vertragsschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der HeRa card und security alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

Gewährleistung

Die HeRa card und security gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die HeRa card und security und der Kunde sind sich darüber einig, dass die in Prospekten, Verträgen und sonstigen Schriftstücken enthaltenen Erklärungen und Beschreibungen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungszeit zwei Jahre. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der HeRa card und security unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Bedienungsfehler, eigene Reparaturversuche oder Reparaturversuche Dritter entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der HeRa card und security Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der HeRa card und security eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der HeRa card und security mit, welche Art der Nacherfüllung (Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache) er wünscht. Die HeRa card und security ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die HeRa card und security kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der HeRa card und security zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde die HeRa card und security wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die HeRa card und security nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der HeRa card und security grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der HeRa card und security entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Soweit der Käufer kein Verbraucher i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches ist, übernimmt die HeRa card und security keinerlei Haftung für Rechte Dritter, gleich welcher Art, an der von uns angebotenen Ware, es sei denn, diese Rechte sind uns zum Zeitpunkt der Lieferung bekannt. Für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung dieser Rechte und damit verbundene Kosten, die gegen den Käufer von Dritten geltend gemacht werden, besteht keinerlei Regressanspruch gegen uns.

Haftungsbeschränkung

Die HeRa card und security haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die HeRa card und security nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der HeRa card und security aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der HeRa Dienstleistungen nur mit schriftlicher Einwilligung der HeRa card und security abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 22523 Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

HeRa Dienstleistungen, HeRa Card und security Ltd, Stand Januar 2024


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